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Informationen zum Fachanwaltstitel, insb. im Sozialrecht
Der an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin verliehene Titel, soll dem Nachweis dienen, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Nach den Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten lediglich ca. 25% der Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern so genannte Fachausschüsse gebildet. Ein Rechtsanwalt darf maximal 3 Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er innerhalb der letzen 6 Jahre vor Antragstellung mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung zu verfügen. Ab dem Jahr der Zulassung zur Fachanwaltschaft muss sich der Fachanwalt jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden.
Für das Jahr 2010 hat die Bundesrechtsanwaltskammer bei 153.251 zugelassenen Rechtsanwälten eine Zahl von 1.252 Fachanwälten für Sozialrecht ermittelt.
Falls Sie einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung bedürfen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu bitte meine Website kanzlei-schoenhof.de oder nutzen Sie die unten angegebenen Kontaktinformationen, um mit mir in Verbindung zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Schönhof
Fachanwältin im Sozialrecht
